Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
a) Anbieter
eSave ist ein Angebot der eSave GmbH, Registergericht: Amtsgericht Freiburg, HRB 714975
b) Geltungsbereich
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen
zwischen der eSave GmbH (im folgenden eSave genannt) und dem Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils
gültigen Fassung. Um eSave nutzen zu können müssen Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Diese gelten
dabei ausschließlich.
2. Verhältnis des Kunden zum Energieanbieter Für Energieanbieterverträge des Kunden gelten die jeweiligen Tarif- und
Vertragsbedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Energieanbieters. Das Vertragsverhältnis besteht hierbei
somit zwischen Leistungsnehmer (Energieabnehmer) und Leistungserbringer (Energieanbieter)
3. Aufgabe von eSave als Vermittler eSave ist weder Anbieter noch Leistungserbringer bei Energieanbieterverträgen. eSave agiert
lediglich als Vermittler für Energieanbieterverträge im Umfang der darüber erteilten Vollmachten (siehe §7dieser AGB) des
Vertragsgegenstandes (siehe §1 e dieser AGB) sowie der darin inkludierten Dienstleistungen (siehe §2 dieser AGB).
c) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache für alle Kommunikationswege ist ausschließlich deutsch. Das Angebot von eSave richtet sich ausschließlich an
Personen und Unternehmen mit Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland
d) Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen
eSave ist berechtigt, einseitig nachträglich Anpassungen und/oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen werden schriftlich mitgeteilt und sind gültig, sofern der Kunde diesen nicht innerhalb von
14 Tagen nach Mitteilung widerspricht.
e) Vertragsgegenstand
eSave übernimmt die Betreuung und Optimierung von Strom- und Gasverträgen von Privatkunden und Unternehmen. Damit
informiert und unterstützt eSave Kunden beim Energieversorgerwechsel.
§ 2 Leistungsbeschreibung
a) Individuelle persönliche Wechselangebote
eSave erstellt automatisch und regelmäßig unabhängige Wechselangebote mit jeweils einer Tarifempfehlung auf Basis der vom
Kunden bereitgestellten Daten sowie der am Markt verfügbaren Anbieter und Tarife. Die von eSave übermittelten Daten stellen
jedoch kein verbindliches Angebot dar, da dieses nicht beeinflussbaren Änderungen durch Versorger unterliegen kann (siehe §10
dieser AGB). eSave erstellt bei Änderungen jedoch umgehend ein neues Angebot.
b) Einfacher automatischer Anbieterwechsel
1. Vor jedem bevorstehenden Anbieterwechsel wird der Kunde von eSave rechtzeitig unter Berücksichtigung seiner
Widerspruchsfrist sowie der jeweiligen Kündigungsfrist des aktuellen Energieanbieters via E-Mail oder Post in Form eines
Wechselangebots informiert. Dieses Wechselangebot beinhaltet ein Datum bis zu welchem der Kunde dieses ablehnen kann. Sofern
eSave bis zum Ablauf dieser Frist (14-Tage Widerrufsrecht) keine Rückmeldung vom Kunden erhält, wird dies als Zustimmung zum
Angebot verstanden und eSave gibt den Versorgerwechsel im Namen des Kunden in Auftrag und übermittelt dem neuen Versorger
die notwendigen Daten. Der Kunde erhält im Folgenden eine Auftragsbestätigung des neuen Energieanbieters. Da teilweise
Angebote von Energieanbietern nur kurzzeitig verfügbar sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass entsprechende Angebote bei
expliziter Beauftragung zum Wechsel oder nach fehlender Rückmeldung in der genannten Frist nicht mehr verfügbar sind. eSave
wird vor Kündigung des Altvertrages prüfen, ob das Wechselangebot noch verfügbar ist.
2. Auch nach Veranlassung des Versorgerwechsels durch eSave hat der Kunde als privater Verbraucher (nach §13 BGB) ein
gesetzliches Widerrufsrecht gegenüber dem neuen Versorger. Der Kunde kann den Wechsel daher ohne Angaben von Gründen
innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung durch den neuen Versorger widerrufen, indem er den jeweiligen
Versorger darüber in Kenntnis setzt. Zur Wahrung des Widerrufsrechts reicht es aus, eine Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an den jeweiligen Versorger zu übermitteln. Bitte beachten Sie hierbei jedoch, dass
dies zu einem Wechsel in den Grundversorgungstarif führen kann, da der Widerruf nicht zum Aufleben des gekündigten
Altvertrages führt.
3. Indem der Kunde eSave mit der Betreuung seiner Energieverträge beauftragt, wird eSave eine zeitlich unbefristete aber
widerrufliche, Vollmacht zur laufenden Optimierung von Versorgerverträgen sowie zur Unterstützung und Durchführung aller
erforderlichen Handlungen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeräumt (siehe § 4 dieser AGB).
c) Vertragsverwaltung
eSave betreut Energieanbieterverträge dauerhaft, um Vertrags- oder Tarifänderungen zu erfassen, damit die Vertragsverwaltung für
den Kunden vereinfacht wird. Durch Beauftragung des Kunden richtet eSave für den Kunden eine E-Mail-Kennung und ggf. einen
Online-Zugang beim jeweiligen Energieanbieter für die Energieanbieterkommunikation ein, um wichtige Vertragsvorgänge
automatisch erfassen und verarbeiten zu können. Durch Nutzung von eSave räumt der Kunde eSave das Recht ein auf Wechsel- und
Vertragsdaten des jeweiligen Energieanbieters durch E-Mail-Benachrichtigungen, Online-Zugang und/oder Kontaktaufnahme
zuzugreifen. eSave wird somit berechtigt, insbesondere E-Mails des Energieanbieters, auch automatisiert, auszuwerten und die
darin enthaltenen Daten zu verarbeiten. eSave wird die darin enthaltenen Daten stets vertraulich behandeln (siehe hierzu § 9 dieser
AGB).
§ 3 Leistungseinschränkung
a) Tarifauswahl
eSave kann nicht garantieren das preisgünstigste Angebot in seinem Wechselangebot zu offerieren. Vielmehr recherchiert eSave
nach auch auf sonstigen Kriterien beruhende vorteilhafte Angebote für den Kunden. Die Auswahl eines Versorgertarifs erfolgt
aufgrund unterschiedlicher Kriterien, welche nicht ausschließlich auf dem Preis basieren. Diese umfassen, neben dem Preis, unter
anderem Laufzeit und Kündigungsmodalitäten.
b) Vertragsannahme durch Neuversorger
eSave kann zudem keine Garantie dafür übernehmen, dass in jedem Fall ein Versorgerwechsel zwischen Auftraggeber und
Energieanbieter zustande kommt. Dies gilt insbesondere wenn Energieanbieter spezielle Anforderungen an Kunden stellen welche
nicht von eSave beeinflusst werden können (z. B. SCHUFA-Einträge, …).
§ 4 Vollmacht
a) Dauer der Vollmacht
Der Kunde hat jederzeit das Recht, seine erteilte Vollmacht(en) mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Um seine Vollmacht(en)
zu widerrufen reicht ein kurzes Schreiben (Brief, E-Mail, Fax) aus. Mit dem Widerruf seiner Vollmacht(en) erklärt der Kunde zudem,
den Service von eSave nicht mehr in Anspruch nehmen zu wollen.
b) Umfang der Vollmacht
eSave benötigt eine Vollmacht, welche, um eine automatische Vertragsverwaltung für Energieverträge des Kunden zu ermöglichen,
folgende Rechte umfasst: • Kündigung, Abschluss und Änderung von Energieanbieterverträgen • Kommunikation mit dem Versorger
um Vertragsinformationen zu erhalten und Vertragsänderungen im Auftrag des Kunden durchzuführen • Abfrage von Vertragsdaten
sowie Einsicht von E-Mail Nachrichten sowie des Online Zugangs des jeweiligen Versorgers • Erteilung von Untervollmachten an
Energieversorger, Anbieter und Erfüllungsgehilfen die für einen Versorgerwechsel notwendig sind
§ 5 Nutzungsbedingungen
a) Nutzung
eSave steht Privatpersonen und Unternehmen unter Berücksichtigung der Nutzungsbedingungen sowie gesetzlicher Bestimmungen
zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch auf ein Nutzungsrecht sowie die von eSave angebotenen Dienstleistungen.
b) Kundenkonto
Durch Registrierung oder Beauftragung legt eSave automatisch ein Kundenkonto für den Kunden an. In diesem Kundenkonto
speichert eSave alle für den Wechsel erforderlichen Daten einschließlich Vertragsinformationen, persönlicher Daten sowie die
Bankverbindung des Kunden.
c) Pflichten des Kunden
1. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit sowie Aktualität der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten sowie der daraus
resultierenden Handlungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Wechselangebote, welche durch eSave bereitgestellt werden,
basieren auf den vom Kunden bereitgestellten Daten. Sollte eSave Anfragen erhalten, welche den Eindruck erwecken nicht vom
jeweiligen Kunden/Energieanbieter zu stammen behält sich eSave das Recht vor diese Anfragen nicht zu bearbeiten.
2. Für den sicheren Umgang mit Zugangsinformationen des Kundenkontos ist der Kunde selbst verantwortlich. eSave geht davon
aus, dass alle im Kundenkonto durchgeführten Handlungen durch den Kunden selbst ausgeführt wurden und von diesem
autorisiert sind bzw. in dessen Namen und Auftrag erfolgen. eSave haftet nicht für Schäden die durch unsachgemäßen Umgang mit
Nutzerdaten durch den Kunden resultieren.
3. Für die unverzügliche Prüfung der Auftragsbestätigung des jeweiligen Versorgers auf Korrektheit ist der Kunde selbst
verantwortlich. Sollten Fehler erkennbar sein liegt die Verantwortung beim Kunden, eSave sowie den betreffenden Versorger
umgehend zu informieren.
4. Bei einer angekündigten Preiserhöhung durch den aktuellen Energieanbieter des Kunden ist eSave umgehend über diesen Fall in
Kenntnis zu setzten.
5. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm angegebene E-Mail Adresse erreichbar ist.
d) Konkurrenzverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Vertragslaufzeit mit eSave, keine weiteren Energiemakler, Energieberater oder
sonstige Dienstleister die der Erbringung der Leistung und/oder dem Gegenstand des Vertrags, in Gänze oder auch zum Teil, mit
eSave entsprechen zu beauftragen.
e) Beendigung
eSave kann jederzeit, nach eigenem Ermessen, das Recht zur Nutzung von eSave inklusive des Kundenkontos widerrufen, sofern der
Kunde gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine andere im Kontext von eSave stehende Richtlinie oder gesetzliche
Regelung verstößt. Das Recht zum Widerruf steht eSave jedoch nur in einem engen zeitlichem Rahmen, in der Regel 14 Tage, nach
Kenntnis des Verstoßes zu.
§ 6 Vertragsschluss
a) Online-Beauftragung
Die Beauftragung durch den Kunden erfolgt über ein Formular zum Erhalt einer ungefähren Ersparnisvorschau, welche durch eSave
auf Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten erstellt wird. Nach dem Absenden der Daten erhält der Kunde die
Möglichkeit, direkt das Auftragsformular auszufüllen, sowie eine Bestätigungsemail von eSave mit einer URL zu einem
Auftragsformular, über welches der Kunde seine Daten bereits vor oder auch nach Erhalt der Ersparnisvorschau vervollständigen
kann. Außerdem besteht für den Kunden die Möglichkeit eines Datenuploads von Vertragsdokumenten und die damit verbundene
Formular-Vervollständigung durch eSave. In diesem Fall erfolgt nach Vervollständigung der Daten durch eSave eine erneute
Benachrichtigung an den Kunden mit der Bitte um Prüfung und Bestätigung. Durch klicken des Buttons „Auftrag abschließen“ erklärt
der Kunde in allen Fällen verbindlich die Zustimmung zu dem Vertrag mit eSave und erteilt ein SEPA-Lastschriftmandat. eSave wird
daraufhin die Beauftragung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung der Beauftragung stellt jedoch keine
verbindliche Annahme der Beauftragung dar. eSave prüft das Angebot des Kunden und ist berechtigt das Vertragsangebot des
Kunden per Fax, E-Mail oder postalisch anzunehmen oder abzulehnen. Mit der Zustellung eines Wechselangebots durch eSave
kommt ein Vertrag zwischen eSave und dem Kunden zustande.
b) Offline-Beauftragung
eSave stellt Interessenten ein Auftragsformular mit Vollmachtserteilung und SEPA-Lastschriftmandat zur Verfügung. Durch
Zusendung der unterzeichneten Vollmacht (Auftragsformular) sowie des unterzeichneten SEPA-Lastschriftmandats unterbreitet der
Kunde eSave ein verbindliches Angebot. eSave prüft das Angebot des Kunden und ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden
per Fax, E-Mail oder postalisch anzunehmen. Mit der Zustellung eines Wechselangebots durch eSave kommt ein Vertrag zwischen
eSave und dem Kunden zustande.
§ 7 Provision
a) Provisionsregelungen
eSave erhält je Zähler, welcher im Vertrag beauftragt wurde, eine Erfolgsprovision in Höhe von 30%. Grundlage für die Berechnung
der Provision ist die Kosteneinsparung des Kunden, die durch den von eSave beauftragten Energietarifwechsel erzielt wurde. Die
Berechnung der Provision erfolgt im Beauftragungsjahr mit den vom Kunden angegebenen Daten. Sollte die Vorjahresrechnung des
Kunden vorliegen, ist hierbei der Verbrauch basierend auf 12 Monate auschlaggebend. Sollte die Vorjahresrechnung keine 12
Monate aufweisen, wird der 12-Monatsverbrauch anhand der Vorjahresrechnung ermittelt, indem ein monatlicher
Durchschnittswert berechnet und dieser mit 12 multipliziert wird. Vergleichsbasis sind die Kosten, die dem Kunden bei Fortführung
des bestehenden Energievertrags entstanden wären. Dem stehen die potenziellen Kosten entgegen, die durch einen Wechsel von
eSave für den Vergleichszeitraum entstehen würden incl. aller Grund- und Arbeitspreisveränderungen sowie aller Boni.
b) Nachverrechnung von Provisionen
Nach dem Ende einer Vertragslaufzeit eines Energievertrages, welcher durch eSave zustande gekommen ist, erfolgt auf Wunsch des
Kunden eine Nachberechnung der Erfolgsprovision auf Basis der tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Verbrauchsdaten
des Kunden. Bei einer Differenz von weniger als 20€ stimmt der Kunde aus Kostengründen einem Absehen einer Nachberechnung
zu.
c) Provisionen bei Neueinzügen
Ist der Kunde an der Lieferadresse neu eingezogen, werden hierbei von eSave der jeweils aktuell gültige Grundversorgertarif sowie
der vom Kunden angegebene Verbrauch als Vergleichsbasis zur Ermittlung der Kosteneinsparung herangezogen.
d) Anteilige Verrechnung von Provisionen im Falle eines Umzugs des Kunden und fehlender
Vertragsfortsetzungsmöglichkeit durch den aktuellen Versorger
Ändert sich bei dem Kunden durch Umzug die vertraglich vereinbarte Lieferadresse und ist die Belieferung durch den aktuellen
Anbieter bzw. zu dessen ursprünglichen Konditionen an der neuen Lieferadresse nicht mehr möglich, so erfolgt die Berechnung der
Kosteneinsparungen und der sich daraus ergebenden Provision anteilig bis zum Zeitpunkt des Umzugs und Vertragswechsels. Die
Nachverrechnung der Abrechnung erfolgt in diesem Fall mit der nächsten Tarifoptimierung. An der neuen Lieferadresse werden der
dort aktuell gültige Grundversorgungstarif und der Verbrauch des Auftraggebers in den vergangenen 12 Monaten vor dem Umzug
als Vergleichsbasis verwendet. Dieser Vorjahresverbrauch wird gegebenenfalls gemäß § 7 a) dieser AGB berechnet.
e) Abrechnung von Provisionen
Die Abrechnung der Provision erfolgt 30 Tage nach erfolgreichem Wechsel des Energieanbieters des Kunden per SEPALastschritmandat.
f) SEPA-Zahlung und Pre-Notification
Fällige Rechnungen von eSave werden über das SEPA-Lastschriftverfahren vom Kunden beglichen. Dazu erteilt der Kunde bei
Beauftragung ein entsprechendes Mandat (SEPA-Basis-Mandat). Vor Lastschrifteinzug erhält der Kunde eine Vorabinformation über
den Einzug des jeweilig fälligen Betrages. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird bei Erstlastschrift oder
Einmallastschrift auf mindestens 5 Tage und bei Folgelastschrift auf mindestens 2 Tage verkürzt gesetzt. Der Kunde sichert zu, für
die Deckung des jeweilig betroffenen Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift
entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung einer Lastschrift oder Rückbuchung nicht durch eSave zu
verantworten ist.
g) Kein Erstattungsanspruch bei Kündigung
Kündigt der Kunde den bestehenden Vertrag mit eSave nach erfolgter Optimierung bzw. nach einem Vertragswechsel des
Energievertrages hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung und Nachverrechnung der für diesen Zeitraum von eSave
ermittelten Provision. Diese wird durch erfolgreichen Abschluss und erbrachte Leistung durch eSave mit einem
Energieanbieterwechsels in jedem Fall fällig.
§ 8 Kommunikation
Digitale Kommunikation Durch die Nutzung des Angebots von eSave räumt der Kunde eSave das Recht ein, Mitteilungen an die vom
Kunden angegebene E-Mail Adresse zu senden.
§ 9 Datenschutz
eSave erhebt, speichert, übermittelt und/oder verarbeitet Daten nur in dem Umfang, welcher für die vereinbarte Leistung
notwendig ist. Hierbei gilt die Datenschutzvereinbarung von eSave.
§ 10 Gewährleistung
a) Die Richtigkeit der Angaben von Versorgern kann nicht garantiert werden
Trotz sorgfältiger Prüfung kann eSave nicht sicherstellen, dass Angaben Dritter, wie bspw. die Angaben der Energieanbieter,
vollständig und richtig sind. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Informationen anhand der Angaben des jeweiligen
Anbieters zu überprüfen. Dieser hat spätestens mit Eingang der Auftragsbestätigung des neuen Energieanbieters die Angaben zu
vergleichen, um bei Bedarf rechtzeitig das Widerrufsrecht gegenüber diesem Neuversorger in Anspruch nehmen zu können.
b) Überprüfung von Wechselangeboten
eSave erstellt für Kunden ein persönliches individuelles Wechselangebot auf Basis von Kundenpräferenzen sowie der
Qualitätskriterien von eSave. Die Tarifauswahl beruht dabei auf einer für den Kunden möglichst hohen Ersparnis sowie qualitativen
Anforderungen an den jeweiligen Neuversorger. Da das Wechselangebot auf vielen Parametern beruht, welche für die Tarifauswahl
berücksichtigt werden, ist das Wechselangebot als subjektive Tarifempfehlung zu verstehen. Es liegt in der Verantwortung des
Kunden jedes Wechselangebot zu prüfen und bei Bedarf zu widersprechen, um auf Basis der Änderungswünsche des Kunden ein
neues Angebot zu erstellen.
c) Hinweis auf Änderungen im Energieanbietervertragsverhältnis
eSave arbeitet mit den vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten. Daher liegt es in der Pflicht des Kunden eSave rechtzeitig über
die Änderungen, insbesondere in Bezug auf das Energieanbieterverhältnis, zu informieren. Weiterhin hat der Kunde für die
Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Daten zu sorgen.
d) Kurze Kündigungsfristen von Energieanbieterverträgen
Sollte die Kündigungsfrist in weniger als 6 Wochen nach Beauftragung von eSave eintreten, kann eSave einen erfolgreichen
Versorgerwechsel nicht mehr zusichern. In diesem Fall wird eSave alles unternehmen, um einen Versorgerwechsel, u.U. unter zur
Hilfenahme einer direkten Kundenbestätigung, zu ermöglichen. Eine Garantie für den Erfolg eines kurzfristigen Anbieterwechsels
kann eSave jedoch nicht übernehmen. Ein Anbieterwechsel kann in diesem Fall u.U. erst zum folgenden Kündigungstermin erfolgen.
e) Keine Haftung für Onlineportale Dritter
Das Internetangebot von eSave kann URL’s auf Webseiten Dritter enthalten. eSave kann hierbei keine Gewährleistung oder Haftung
auf die Inhalte und oder Datensicherheit dieser externen Quellen übernehmen.
§ 11 Haftung
Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden
an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern
oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst
werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer
gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine
Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie.
Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher
Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten).
Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen
fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3
enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und
sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit
unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt
vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (eSave GmbH,
Friedrich-List-Str. 9a, 78234 Engen, E-Mail: info@esave.de, Fax: 07733 36 19 997) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der
Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das
beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus,
dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns
angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung
verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie
verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu
zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags
unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
entspricht.
- Ende der Widerrufsbelehrung –
Besondere Hinweise zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Sie eSave durch ausdrückliche Zustimmung mit einer Dienstleistung beauftragen und Sie
dabei in Kenntnis gesetzt wurden, dass Sie bei vollständiger Vertragserfüllung durch eSave Ihr Widerrufsrecht verlieren.
§ 13 Kündigung
Der Vertrag zwischen eSave und dem Kunden kann beidseitig mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats
gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon
unberührt. Zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung der Dienstleistung von eSave übernimmt der Kunde ab sofort die
alleinige Verantwortung für die Verwaltung all seiner Laufzeitverträge.
§ 14 Urheberrecht und Schutzrechte
Alle von eSave verwendeten Daten unterliegen Urheberrechten, Markenrechten und sonstigen Schutzrechten der eSave GmbH
sowie der jeweiligen Rechteinhaber und dürfen keinesfalls ohne vorherige schriftliche Vereinbarung für eigene Zwecke genutzt,
vervielfältigt, weitergegeben oder veröffentlicht werden. Ausgenommen hiervon ist die Inanspruchnahme unserer vertraglichen
Dienstleistung.
§ 15 Schlussbestimmungen
a) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der restlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
b) Gerichtsstand & anwendbares Recht
Ist der Kunde Kaufmann, Person des öffentlichen Rechts oder ein juristisches Sondervermögen gilt der Erfüllungsort der
vertraglichen Verpflichtungen als ausschließlicher Gerichtsstand. Dies ist der Hauptgeschäftssitz der eSave GmbH.
Stand: 17.11.2020