Stromanbieter wechseln – Frist verpasst?
Die Frage, ob man bei einer verpassten Frist, den Stromanbieter dennoch wechseln kann, muss leider klar und deutlich verneint werden.
In einem Vertrag, unabhängig davon ob es um das Thema Strom oder um andere Verträge geht, gibt es feste und verbindliche Laufzeiten sowie eine Kündigungsfrist. Die meisten Verträge haben eine Laufzeit von mehreren Jahren und werden auch im entsprechenden Vertrag festgehalten. Das gleiche gilt für die Kündigungsfrist. So muss jeder Vertrag eine gewisse Zeit vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden. Wer das nicht macht, muss eine Verlängerung des Vertrages zu den alten Konditionen hinnehmen. Daher sollte man schon möglichst früh nach Vertragsabschluss kündigen, um die Frist auf keinen Fall zu verpassen. Selbst das Kündigen direkt nach Vertragsabschluss ist ratsam und sinnvoll.
Wer jedoch einmal diese Kündigungsfrist verpasst hat und keine Kündigung versendet hat, bindet sich erneut an den alten Anbieter und muss sich damit arrangieren. Eine Kündigung im Nachhinein ist dann fast unmöglich.
Wer einmal die Kündigungsfrist verpasst hat, möchte dieses nicht noch einmal erleben.
An diese Stelle tritt nun eSave, dass sich darauf spezialisiert hat, den Wechsel von einem Energieversorger zum nächsten Energieversorger für Haushalte zu vollziehen ein. Dieses schließt das Kündigen der alten Verträge bei den alten Anbietern mit ein. eSave sorgt für eine rechtzeitige Kündigung. Damit gehört das Vergessen der Kündigung für die alten Verträge der Vergangenheit an. Nutzen Sie den Service von esave, um bei allen Belangen im Bereich der Energieversorger auf der sicheren Seite zu sein. Darüber hinaus ist das Unternehmen esave ihr Partner bei Stromanbieter- sowie Gasanbieterwechsel jeglicher Art. Dabei sind die Wechsel über esave für Sie komplett unbürokratisch und erfolgen somit ohne großen Zeitaufwand. Das nervige Suchen nach kostengünstigen Anbietern gehört mit dem Unternehmen esave der Vergangenheit an. In Zukunft ist esave ihr Partner.