Aktion Freunde werben Freunde
TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND AUSSCHLUSSKRITERIEN
Jeder Kunde von eSave (sofern kein unterzeichnetes Auftragsformular vorliegt ist der Kunde von dieser Aktion ausgeschlossen) kann eSave an Freunde/Bekannte empfehlen und damit an der Aktion „Freunde werben Freunde“ teilnehmen. Eine Teilnahme über Vermittler odgl. ist nicht zulässig.
So funktionierts:
Der eSave Kunde gibt einem Interessenten seine persönliche eSave-Kundennummer. (Diese Kundennummer ist auf sämtlichen Briefen von eSave rechts oben zu finden.) Der Interessent kann sich auf sämtlichen zur Verfügung stehenden Wegen (online, Post, Fax, E-Mail oder Telefon) bei eSave registrieren. Die Kundennummer des Werbers sowie der vollständige Name ist eSave schnellstmöglich mitzuteilen (möglichst bei erster Kontaktaufnahme), spätestens jedoch mit Zusendung des unterzeichneten Auftragsformulares. Auf keinem der möglichen Wege zur Registrierung wird direkt nach der Kundennummer odgl. eines Werbers gefragt! Als Interessent für diese Aktion zählen nur Verbraucher (Privat und Gewerbe), welche bislang noch kein Angebot bzw. keine Anfrage odgl. bei eSave eingeholt/angefragt haben. Der Geworbene kann eine natürliche (18. Lebensjahr vollendet) oder juristische Person bzw. eine Personengesellschaft odgl. sein. Bei einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft muss das Einverständnis der Geschäftsleitung odgl. vorliegen. Prämienauszahlung erfolgt nur, wenn der Geworbene das unterzeichnete Auftragsformular an eSave gesendet und spätestens mit Zusendung des unterzeichneten Auftragsformulares die Daten des Werbers (Kundennummer und Name) mitgeteilt hat. Dem Kunden ist bekannt, dass eine Weiterempfehlung als Werbung gilt. Für den Fall, dass der Geworbene Ansprüche gegen eSave bzgl. unaufgeforderter Werbung geltend macht, stellt der Werber eSave insoweit von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Werbung aufgrund der Weiterempfehlung frei. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegen den Kunden aus diesem Sachverhalt behält sich eSave vor. Bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtung wird der Kunde von der Kunden werben Kunden Aktion mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen und jeglicher Anspruch aufgrund von noch nicht ausbezahlter Prämien aufgrund der Kunden werben Kunden Aktion erlischt mit sofortiger Wirkung.
Abschluss eines Neukunden.
Die Übersendung des unterzeichneten Auftragsformulares muss innerhalb von 8 Wochen nach Angebotsanfrage durch den Geworbenen erfolgen. Spätestens mit Zusendung des unterzeichneten Auftragsformulares muss der Geworbene die Daten des Werbers (Kundennummer und Name) mitgeteilt haben. Nachträgliche Mitteilung/Werbungen können nicht berücksichtigt werden. Für jeden erfolgreich geworbenen Kunde wird dem Werber nur eine Prämie, maximal 50 € gewährt.
Prämienhöhe und Auszahlung
Der Werber erhält 25 € je geworbener Zähler, maximal jedoch 50 € je Anschrift, sofern. der geworbene Neukunde o.g. Voraussetzungen erfüllt. Sollte ein Neukunde an einer Anschrift mehrere Zähler haben (z.B. 2 Strom- & 1 Gaszähler, 1, Strom-, 1 Gas- und 1 Nachtspeicherheizungszähler, etc. werden maximal 50 € an den Werber ausbezahlt.
Sollte ein geworbener Neukunde mehre Zähler an verschiedenen Anschriften abschließen gilt die Prämie von maximal 50 € je Anschrift.
Die Auszahlung der Prämie an den Werber erfolgt nach Erhalt des händisch unterschriebenen Auftragsformulars und nach Ablauf der Widerrufsfrist. Die Auszahlung der Prämie erfolgt ausschließlich auf die im Kundenkonto bei eSave hinterlegte Bankverbindung. Sollte es aus Gründen, die aus der Sphäre des Geworbenen stammen, nicht zu einem Vertragsschluss zwischen dem Geworbenen und eSave kommen, besteht kein Anspruch auf eine Prämienauszahlung.
Bei Missbrauch behält sich eSave das Recht der Rückforderung der Prämienzahlung vor.
Ausschluss von der Kunden werben Kunden Aktion
Beim vom Kunden zu vertretendem Missbrauch behält sich eSave vor, die Prämie nicht zu gewähren. Ein solcher Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde die Kunden werben Kunden Aktion vertragswidrig nicht als Verbraucher, sondern als Unternehmer oder zu gewerblichen Zwecken nutzt. Bei einem besonders schweren Fall eines zu vertretendem Missbrauchs behält sich eSave das recht einer außerordentlichen Kündigung vor. Ein schwerwiegender Missbrauch liegt dann vor, wenn der Werbe beispielsweise druck auf den geworbenen Neukunden ausgeübt hat.
Änderungen der Teilnahmebedingungen
eSave behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen aufgrund technischer, organisatorischer oder rechtlicher Anpassungen zu ändern, sofern der Nutzer hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Die Ankündigung erfolgt durch Mitteilung auf der Homepage von eSave. Änderungen der Prämie bleiben vorbehalten.
Datenschutzhinweise
Weitere Informationen zu dem Thema Datenschutz finden Sie unter https://www.esave.de/datenschutz/
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.