Stundung Abschlagszahlung Covid-19 (Corona-Virus)!
Die aktuelle Corona-Krise stellt die Bevölkerung vor neue Herausforderungen, die es nun gemeinsam zu bewältigen gilt.
Leider hat die Krise bereits negative finanzielle Auswirkungen für einige Verbraucher. So müssen sich bereits viele Verbraucher nur ca. ein Monat nach dem Ausruf des Corona Notstands und trotz Hilfspaketen der Bundesregierung in Milliardenhöhe Gedanken darüber machen, wie Kredite und Zahlungsverbindlichkeiten bedient werden können. Hiervon sind mitunter auch die Zahlungsverbindlichkeiten in Form von Abschlagszahlungen an Energieversorgern betroffen.
Verbraucherschützer raten, trotz finanziellem Engpass Energierechnungen zu bezahlen, auch wenn einige Versorger bereits angekündigt haben auf das Abschalten von Strom und Gas vorerst zu verzichten und auch der Gesetzgeber einen Zahlungsaufschub von max. 3 Monaten einzuräumen. Wer die Möglichkeit hat bspw. über Ersparnisse und Rücklagen seine Rechnungen zu bezahlen sollte dies auch tun, denn der Aufschub der Zahlung bedeutet zugleich, dass nach Ablauf des Zahlungsaufschubes die Kosten in voller Höhe der drei Monate fällig sind, denn ein Aufschub ist keine Befreiung.
Eine Stundung bzw. Zahlungsaufschub können Betroffene beantragen. Hierzu müssen diese Einnahmeausfälle nachweisen, welche auf die Corona-Krise zurückgehen. Weiter Nachweise werden ggf. jeweils von dem entsprechenden Versorger gefordert.
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen für den Zahlungsaufschub zusammengefasst:
- Vertrag muss vor dem 08.03.2020 bereits abgeschlossen gewesen sein
- Stundung ist aktuell bis zum 30.06.2020
- Nach dem 30.06.2020 sind die monatlichen Abschläge wieder fällig
- Aufgeschobene Zahlungen müssen nach dem 30.06.2020 beglichen werden und sollten individuell mit dem Versorger besprochen werden
Weitere Informationen oder Beratung erhalten Sie auch bei den Verbraucherschutzzentralen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr!