Vielwechslersperre Fakt oder Mythos?

Dass sie nicht gerade die Lieblinge der Energiekonzerne sind, das ist mittlerweile kein großes Geheimnis mehr. Es geht um die sogenannten Vielwechsler oder auch gerne Bonushopper genannt. Dabei handelt es sich um Verbraucher, die jährlich immer wieder in neue Energieverträge mit neuen Konditionen wechseln.

Durch den jährlichen Wechsel werden immer wieder neue Boni und Rabatte abgegriffen, die von den Stromanbietern zu Kundenlockung im ersten Vertragsjahr angeboten werden. Im zweiten Jahr steigen die Preise dann rapide an. Bevor das jedoch passiert, ist der Bonushopper schon wieder weggehoppt, denn er bindet sich nie länger als ein Jahr.

Schlecht sollten sich die „Vielwechsler“ aufgrund Ihrer mangelnden Loyalität zu den Energielieferanten jedoch nicht fühlen. Denn sie bringen endlich Schwung und Wettbewerb in den trägen Energiemarkt, der trotz Liberalisierung im Jahr 1998 seine Wirkung aufgrund mangelnder Liberalisierung seine Wirkung nie wirklich entfalten konnte.

Fakt ist, wer seinem Energielieferanten treu bleibt, zahlt ordentlich drauf. Denn Kundentreue wird nicht entlohnt.

Vielwechsler sorgen für Wettbewerb im trägen Energiemarkt

Ursprüngliches Ziel der Liberalisierung des Strommarkts im Jahr 1998 war es, Monopole aufzubrechen und einen freien Wettbewerb zu ermöglichen.

Vorrangiges Ziel waren dabei fallende Strompreise, was tatsächlich für kurze Zeit, durch kleine Energieunternehmen, die mit günstigen Preisen auf den Markt schnellten, erreicht wurde.

Der Hype war jedoch schnell verpufft. Energieunternehmen wurden wieder verkauft oder meldeten Insolvenz an. Dies hatte die Folge, dass die Preise im Jahr 2000 wieder nach oben katapultiert wurden. Von dort aus sind sie bis heute kontinuierlich angestiegen.

Während der Strompreis für einen Haushalt um die Jahrtausendwende noch bei 13,94 ct/kWh lag, liegt er heute bei 31,71 ct/kWh. Genaugenommen entspricht das einer Steigerung von 125 % bzw. 6 % pro Jahr.


Sperre von Vielwechslern im Energiemarkt

Seit einiger Zeit geht nun das Gerücht herum, dass Vielwechsler in sogenannte Vielwechslersperren rutschen und von Energieanbietern kategorisch geblockt werden können.

Offiziell ist eine Vielwechslersperre unzulässig und existiert nicht. Auch zukünftig wird dies erstmal nicht der Fall sein. Die CDU-Fraktion äußerte sich in einer Stellungnahme wie folgt zu dem Thema: „Wechselwillige Kunden müssen auch zukünftig ohne Vorbehalt die Möglichkeit haben, von attraktiven Angeboten zu profitieren und ihren Energieversorger zu wechseln.“

Nichtsdestotrotz konnte seit mehreren Jahren tatsächlich festgestellt werden, dass Verbraucher immer öfters von Energielieferanten trotz guter Bonität und ohne jeglichen Zahlungsstörungen abgelehnt werden. Die Vermutung liegt nahe, dass die Ablehnung aufgrund des Wechselverhaltens des Verbrauchers erfolgt ist.

Diesen Verdacht bestätigte eine Untersuchung der Verbraucherzentrale des Bundesverbands im Dezember 2020.

Die Ablehnung eines Kunden ist in Deutschland aufgrund des Grundsatzes der Vertragsfreiheit erstmal legitim. Denn kein Lieferant in Deutschland ist zum Vertragsabschluss verpflichtet.

Was jedoch Fragen aufwirft ist, woher die Energieanbieter Ihre Informationen über die Vertragshistorie von Verbrauchern beziehen. Der Aufbau einer Vertragsdatenbank ist datenschutzrechtlich unzulässig und im höchsten Maße kritisch zu betrachten.

Trotz Verdacht bleiben die Machenschaften der Energiekonzerne aber erst einmal unter Verschluss. Denn es liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor, dass die Energieversorgungsunternehmen Datenbanken mit personenbezogenen Daten wie zum Beispiel das Wechselverhalten, führen.

Wechselassistenten können Abhilfe schaffen

Eine Möglichkeit schon heute einer etwaigen „Wechselsperre“ aktiv entgegenzuwirken, ist, mit sogenannten Wechselassistenten wie eSave, Switchup oder Remind.me zu arbeiten, welche für die Verbraucher automatisch jährlich in neue Stromverträge wechseln

Bei dem Unternehmen eSave verläuft die Datenübertragung anonym und verschlüsselt. Es werden lediglich die notwendigen Informationen an den Lieferanten weitergegeben. Diese Anonymisierung der Daten kann den Verbraucher davor schützen in die etwaige Abschiebeliste der Energieanbieter zu geraten.

Sollte es dennoch zu einer Ablehnung kommen, ist dies in der Serviceleistung von eSave inkludiert. Das Unternehmen handelt in diesem Fall proaktiv und geht in den Austausch mit dem Energieanbieter. Der Kunde muss sich nicht weiter damit auseinandersetzten.